Was kommt nach der Haushaltsauflösung?
Nicht immer muss die Wohnung nach einer Räumung komplett renoviert werden. Oft reicht für die Übergabe ein sauberer Zustand.
Reinigungsarbeiten gehören nicht zum Standard-Auftrag „Räumung besenrein“. Nach einer Haushaltsauflösung werden sämtliche Räume ausgefegt hinterlassen. Das Gleiche gilt bei der Entrümpelung von Boden und Keller. Treppenhaus, Hauseingang und Beladestelle werden ebenfalls ausgefegt. Darüberhinausgehende Reinigungsarbeiten können gesondert beauftragt werden. Ob nur Fenster wischen, Boden reinigen oder eine komplette Endreinigung bis in alle Ecken: Alles ist möglich. Direkt im Anschluss einer Räumung oder auch später.
Reinigungsarbeiten
– Reinigen von Fliesen und Fliesenspiegeln
– Putzen der Fenster und Fensterrahmen
– Wischen von Bodenbelägen wie Parkett, Fliesen oder Laminat
– Absaugen von Teppichböden, soweit diese im Objekt verbleiben
– Reinigen von Türen und Türrahmen
– Reinigen sämtlicher Sanitärkeramik
– Reinigung von Heizkörpern und Rohren
Renovierungen
Malerarbeiten sind nach einer längeren Mietdauer oder für den Verkauf unumgänglich und sollten in professionelle Hände gegeben werden.
Wir bieten mit eigenem Maler einen kompletten Service an. Auch das schließen sämtlicher Bohrlöcher, das Ausbessern von Rissen bis hin zur Schimmelbehandlung und dem streichen der gesamten Objektes. Sowie das tauschen von Tapeten bis hin zur kompletten Instandsetzung einer Wohnung/Haus gehört zu unserem Service.
Auf Wunsch „entfernen“ wir auch:
• Tapeten
• Teppichböden
• Laminatböden
• Parkettböden
• festverklebte Böden